Anwalt Erbrecht Aschaffenburg

Rechtsanwalt für Erbrecht in Frankfurt

In einer Generation und Gesellschaft der Erben ist es wichtig, sich frühzeitig mit den Folgen von erbrechtlichen Verfügungen auseinanderzusetzen. Denn schon bevor der Erbfall eintritt, ist Klarheit über die entstehende Situation und deren Konsequenzen die Basis für die zukünftige Gestaltung von Testament und Vermächtnis. Ein Todesfall ist immer mit Emotionen verbunden und so werden erbrechtliche Auseinandersetzungen in Familien oft gefühlsbetont ausgetragen. Holen Sie sich Unterstützung bei unserem Fachanwalt mit dem Schwerpunkt Erbrecht in Frankfurt am Main, damit bei der Testamentsgestaltung und beim Vererben nicht nur Zuneigung und persönliches Gerechtigkeitsempfinden eine Rolle spielen, sondern wir als Rechtsanwälte und Partner eine optimale Erbfall-Lösung mit allen juristischen Details finden. Unsere Erfahrungen als Rechtsanwälte und Fachanwälte in der Nachlassabwicklung garantiert Ihnen eine realistische und ausführliche Kosten-Nutzen-Einschätzung Ihrer Erbangelegenheit, Ihrer letztwilligen Verfügung und Ihrer Erbschaft – von der Verhandlung von Vereinbarungen unter Erben, über das Begleiten von Erbengemeinschaften (z.B. beim Durchführen von Teilungsversteigerungen) bis hin zur Durchsetzung von Pflichtteilsrechten (z.B. Anspruch auf Bewertung der Nachlassgegenstände: Der Erbe muss auf Kosten des Nachlasses z.B. ein Gebäude, Schmuck, Gemälde schätzen lassen). Die vorrangige Aufgabe als Rechtsanwalt für Erbrecht ist es, zu Beginn eines jeden Erbrechtsmandates die familiäre Situation, bestehenden Beziehungen und Partner, mögliche Erben sowie Ihre Fragen, Erwartungen sowie Ziele zu erarbeiten und einer Bewertung zu unterziehen. Sie möchten Ihr Vermögen vor staatlichem Zugriff schützen? Bereits im Vorfeld kann Ihnen ein Anwalt unserer Kanzlei in Frankfurt am Main helfen: Unser Leistungsangebot besteht auch aus Beratung vor dem Erbfall und Ihr Rechtsanwalt informiert Sie gerne beispielsweise über eine Vereinbarung unter Lebenden oder ein Behindertentestament.

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Fachanwalt Erbrecht Frankfurt

Ein Todesfall in der Familie ist oft der Anlass, sich selbst darüber Gedanken zu machen, ob die gesetzliche Erbfolge den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht oder ob man die Vermögensnachfolge auf andere Weise geregelt haben möchte. Erbrechtliche Vorschriften sind oft kompliziert und so ist es wichtiger denn je, sich frühzeitig mit erbrechtlichen Verfügungen auseinanderzusetzen und einen Fachanwalt zu kontaktieren, der Sie in einer Erbfallberatung informiert, Voraussetzungen sortiert und die Erbnachfolge einordnet. Klarheit darüber, was beim Eintritt des Erbfalls geschieht, hilft bei der Gestaltung eines Nachlassdokuments. Das Erbrecht ist in § 1922 bis § 2385 im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und es umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, durch die Vermögensrechte und Vermögenspflichten wegen des Todes einer Person auf eine andere Person übergeht. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Regelungen (z.B. handelsrechtlicher und bürgerlich-rechtlicher Natur) und in vielen Fällen muss das Steuerrecht hinzu gezogen werden. Jedem steht die sogenannte Testierfreiheit zu, also das Recht auf Vererbung durch eine Nachlassregelung oder einen Erbvertrag. Das Testament ist die Hauptform der letztwilligen Verfügung. Diesen letzten Willen kann man alleine formulieren oder (falls man verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft lebt) gemeinschaftlich. In einem Nachlassdokument kann der Erblasser vor allem seinen Erben benennen. Er kann die Erbquote bestimmen (z.B. zu einem Drittel oder je zur Hälfte) mit der der Erbe am Nachlass beteiligt sein soll. Außerdem können in einem Testament Vermächtnisse, Vorausvermächtnisse, Teilungsanordnungen sowie Vor- und Nacherbschaft verfügt werden. Werden diese Möglichkeiten nicht genutzt und keine letztwillige Verfügung, wie Testament oder Erbvertrag getroffen, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Suchen Sie sich einen Erbrecht Fachanwalt und besprechen Sie gemeinsam folgende Fragen: Wer wird gesetzlicher Erbe? Wer hat Pflichtteilsansprüche? Wie kann ich vorsorgen, dass es nach meinem Tod zu Streitigkeiten zwischen den Erben kommt? Ist ein Testamentsvollstrecker sinnvoll? Sind Sie Erbe? Dann könnten Sie von Ihrem Rechtsanwalt Folgendes wissen wollen: Benötige ich einen Erbschein und wo erhalte ich ihn? Was kostet der Erbschein? Was ist eine Erbengemeinschaft? Was kann ich machen, wenn der Verstorbene Schulden hinterlassen hat? Wie kann ich meine Haftung begrenzen? Die Rechtsanwälte für Erbrecht unserer Kanzlei in Frankfurt Main beraten Sie gerne ausführlich im Hinblick auf das Thema Erbschaft und geben wertvolle Rechtstipps! Denn das Erbrecht wurde im Gegensatz zu vielen weiteren Rechtsgebieten in den letzten Jahren durch viele neue Gerichtsentscheidungen ergänzt und ist auch weiterhin im Wandel. Es gibt bisher nur wenig „ausgeurteilte“ erbrechtliche Teilbereiche. Das macht die Tätigkeit für Fachanwälte Erbrecht in Frankfurt am Main so interessant, denn so gibt es für den versierten Rechtsanwalt noch viele Stellschrauben, an denen zugunsten der Mandantschaft gedreht werden kann.

Anwalt Erbrecht Frankfurt

Um über die gesetzliche Erbfolge hinaus sein Erbe zu regeln, gibt es das Testament und den Erbvertrag. Ersteres ist der häufigste Fall des letzten Willens oder der Verfügung von Todes wegen. Dabei geht es um die Verteilung der Erbschaft. In einem testamentarischen Dokument setzt der Erblasser seine Erben ein. Dieses Nachlassdokument kann öffentlicher oder privatschriftlicher Natur sein. Das bedeutet: Das ordentliche öffentliche Testament wird zur Niederschrift in die Kanzlei eines Notars in Frankfurt am Main gegeben. Diese Niederschrift wird auf Veranlassung des Notars dann zusätzlich in besondere amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht in Frankfurt am Main gebracht. Aufgrund dieser amtlichen Verwahrung ist die Gefahr des Verlustes, des Beiseiteschaffens oder späterer Verfälschung der letztwilligen Verfügung ausgeschlossen. Nun wird das Standesamt des Geburtsortes des Erblassers von der Verwahrung benachrichtigt. Tritt der Todesfall ein so verständigt es seinerseits das Gericht, damit sichergestellt wird, dass das Nachlassdokument eröffnet wird. Es gibt aber noch weitere Vorteile durch die Konsultation eines Rechtsanwalts: Bei einem vom Laien verfassten letzten Willen schleichen sich häufig inhaltliche Fehler, die oft gravierenden Auswirkungen haben können ein. Selbst verfasste Nachlassdokumente ohne Unterstützung von Rechtsanwalt oder Fachanwalt, können erfahrungsgemäß schon wegen unterschiedlicher Interpretation der Erben Streit auslösen, der oft in einem jahrelangen Prozess endet. Dies kann man vermeiden, indem man sich qualifizierter anwaltlicher Hilfe beim Verfassen dieser individuellen Nachlassverfügung bedient. Die Rechtsberatung durch einen Anwalt für Erbrecht bei der Abfassung des Testamentes erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Wille des Erblassers in die richtige Form gebracht wird. Zusätzlich werden den Erben durch das notarielle Testament in der Regel die Kosten für einen Erbschein erspart. Fragen Sie unseren Rechtsanwalt für Erbrecht aus unserer Kanzlei in Frankfurt am Main oder Aschaffenburg! Unsere Kollegen informieren und beraten Sie (auch am Telefon) gerne!

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Anfertigung von Patientenverfügungen und Vollmachten

Sie sollten nicht nur Vorsorge für den Tod treffen, sondern auch für den Krankheitsfall. Mit der steigenden Lebenserwartung erhöht sich das Risiko des geistigen Abbaus und der damit oft verbundenen fehlenden Geschäftsfähigkeit. Tritt dieser Fall erst ein, wird es schwer bei der Versorgung der betroffenen Person. Daher sollten Sie sich rechtzeitig mit Unterstützung eines Rechtsanwalts um eine professionelle Anfertigung Ihrer Patientenverfügung und entsprechenden Vorsorgevollmachten kümmern. Wir helfen Ihnen gerne dabei mit unserer Expertise und beraten Sie nach Ihren Wünschen als Ihre Partner und Rechtsanwälte in Frankfurt am Main.

Beerdigungsregelungen

Viele Menschen haben ganz konkrete Vorstellungen, wie sie sich ihre Beerdigung wünschen. Damit diese Wünsche nach dem Tod auch umgesetzt werden, formulieren diese sie oft in ihrem Testament. Dieses Nachlassdokument ist immer eine Anweisung an die Erben. Da die gesetzliche Verpflichtung zur Bestattung jedoch fast immer die Angehörigen trifft, die nicht immer die Erben sind, kann dies im Ablauf zu Schwierigkeiten führen. Denn eine Bestattung hat zeitnah nach dem Ableben zu erfolgen und das Testament ist zu diesem Zeitpunkt häufig noch nicht eröffnet, so dass die Wünsche des Verstorbenen oft zu spät erkannt werden. Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich eine Bestattungsverfügung, in der die Details der Beerdigung durch Ihren Rechtsanwalt geregelt werden.

Berliner Testament

Ein Berliner Testament ist eine Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments. Die Ehe- oder Lebenspartner setzen sich darin gegenseitig zu alleinigen Erben ein. Stirbt der eine Partner, erbt der andere zuerst den gesamten Nachlass, entweder als beschränkter Vorerbe oder als unbeschränkter Vollerbe. Als Vorerbe kann er soweit der Erblasser nichts bestimmt hat, nicht über den Nachlass verfügen, sondern diesen nur nutzen. Als Vollerbe kann er dagegen frei über den Nachlass bestimmen. Einschränkungen gibt es dann nur bei wechselbezüglichen Verfügungen, dh. bei nicht abzuändernden gemeinsamen Verfügungen. Die Kinder oder andere Erben kommen als Schlusserben erst nach dem Tod des zweiten Partners zum Zug.

Erbauseinandersetzung

In Erbangelegenheiten ist eine Auseinandersetzung gleichbedeutend mit der Aufteilung des Vermögens einer Erbengemeinschaft unter ihre Mitglieder nach der Begleichung eventuell bestehender Nachlassverbindlichkeiten. Grundsätzlich besteht ein Anspruch jedes Erben auf Auseinandersetzung – es sei denn, der Erblasser hat anderes verfügt. Die Auseinandersetzung wird durch Auseinandersetzungsvertrag der Erben untereinander geregelt. Ist die Erbschaftsfolge durch Testament oder Erbvertrag nach ausgiebiger Beratung durch den spezialisierten Rechtsanwalt für Erbrecht schon festgesetzt, lassen sich Probleme bereits im Vorfeld vermeiden. Bei fehlender Einigung der Erben kann ein Nachlassgericht angerufen werden.

Erbenermittlung

Stirbt ein Erblasser so wird die Suche nach Verwandten von ihm als Erbenermittlung bezeichnet. Denn sind Angehörigen eines Erblassers, die aufgrund der gesetzlichen Erbfolge als Erben in Betracht kommen nicht auffindbar, wird die sogenannte Erbenermittlung genutzt. Ein Erbenermittler versucht, Angehörige zu finden und sie von der Erbschaft in Kenntnis zu setzen. Oft gehen damit umfangreiche Nachforschungen einher, da die Nachlassfolge durch entsprechende Urkunden und Dokumente bewiesen werden muss. Wichtig ist eine Erbenermittlung besonders im Fall einer Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft tritt immer als Gesamthandsgemeinschaft auf und kann nur geschlossen handeln. Eine Erbengemeinschaft, die aus mehreren Personen besteht, kann also auch nur gemeinschaftlich die Rechte und Pflichten eines Erblassers erfüllen.

Nachlasspflege- & Verwaltung

Bei einer Nachlasspflegschaft oder Nachlassverwaltung wird der Nachlass nicht vom Erben, sondern von einem Dritten verwaltet. Dies kann für den Erben Vorteile haben. Denn bei einem Nachlass handelt es sich um die Gesamtheit der Vermögensgegenstände eines Verstorbenen. Dazu gehören auch beispielsweise die Schulden des Erblassers. Bei einer Nachlasspflege wird für eine Person, die nicht in der Lage ist, sich um wichtige Angelegenheiten selbst zu kümmern, ein gesetzlicher Vertreter bestellt, der dies für sie übernimmt. Der Nachlasspfleger nimmt dabei die Interessen des Betroffenen wahr und kümmert sich um die Sicherung des Nachlasses im Vordergrund. Im Gegenteil dazu nimmt man eine Nachlassverwaltung in Anspruch, wenn der Erblasser beispielsweise stark überschuldet gewesen ist. Für Erben ist es dann wichtig, dass die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränkt wird.

Pflichtteilsberechnungen

Pflichtteilsberechtigte sind Personen, die, auch wenn kein Testament vorliegt, per Gesetz ein Pflichtteil vom Erbe bekommen. Hierzu zählen aber nur engsten Angehörigen, wie leibliche Kinder (ehelich und unehelich), weitere Abkömmlinge (Enkel, Urenkel etc.), adoptierte Kinder, die Eltern, der Ehegatte und der Partner einer gleichgeschlechtlichen, eingetragenen Lebenspartnerschaft. Die korrekte Berechnung des Pflichtteils ist jedoch oft Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen unter Erben und Pflichtteilsberechtigten. In diesem Zusammenhang stellt sich immer wieder auch die Frage, ob und in welchem Maße Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten den Wert des Pflichtteils beeinflussen. Bei der Pflichtteilsberechnung wird der Anspruch des Erben berechnet. Dabei wird der Pflichtteil bestimmt durch die Pflichtteilsquote und den Wert des Nachlasses am Todestag des Erblassers.

Stiftung

Bei einer Erbschaft mit einer hohen Vermögensmasse, kann es sinnvoll sein, aus steuerlichen Gründen eine Stiftung zu gründen. Juristisch handelt es sich bei einer Stiftung um eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter bestimmten Zweck verfolgen soll. Hierbei sind verschiedene spezifische Punkte zu beachten, die in einem Fachgespräch mit Ihrem Fachanwalt für Erbrecht geklärt werden sollten. Der Steuerberater oder Notar sind hier nicht immer die optimalen Ansprechpartner. Das Leistungsangebot der Rechtsanwälte aus unserer Kanzlei in Frankfurt am Main umfasst auch diesen Service!

Testamentsgestaltung und Behindertentestament

Besonders wichtig bei der Nachlassregelung ist, den postmortalen Streit um die Erbschaftsfolge zu vermeiden. Hierbei spielt die individuelle Gestaltung der Formulierung des Nachlassdokuments eine außerordentlich wichtige Rolle, da jeder Fall seine Besonderheiten hat, die es zu berücksichtigen gilt. Bei der Absicherung von gesundheitlich Beeinträchtigter sollte zur Vermeidung unnötiger Belastungen des Nachlasses die richtige Form bei der Formulierung des letzten Willens gewählt werden. Ein sogenanntes Behindertentestament ist eine letztwillige Verfügung, die von Eltern behinderter Kinder abgefasst wird und Sonderregelungen für ihr Kind enthält. Normalerweise geht es darum, dem behinderten Kind zwar eine Teilhabe am Nachlass zu geben, dabei aber Ansprüche auf staatliche Unterstützung nicht zu mindern. Fragen Sie uns – wir sind Ihre fachkundigen Experten als Fachanwälte für Erbrecht in unserer Kanzlei in Frankfurt am Main.

Testamentsvollstreckung / Durchsetzung letzter Wille

Wer ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzt, hat bestimmte Ziele: Er möchte eine gerechte Verteilung seines Nachlasses, Schutz seines Vermögens, Erhaltung des Familienfriedens und finanzielle Absicherung des Ehepartners und anderer Familienmitglieder. Wenn Erben versuchen alles selbst zu regeln, ist Streit und Ärger häufig vorprogrammiert. Bei der Frage, wie sich diese Wünsche des Erblassers nach dessen Tod durchsetzen lassen, kommt das Rechtsinstitut der Testamentsvollstreckung zum Tragen. Hier wird die Verantwortung für die Nachlassabwicklung oder -verwaltung einer in der Regel vom Erblasser bestimmten Person übertragen. Hierdurch lässt sich vor allem auch eine sich ankündigende streitige Erbenauseinandersetzung vermeiden. Der oft mit Mühe erwirtschaftete Nachlass wird dann nicht durch Rechtstreitigkeiten verschwendet. Da für Verfügungen der Erbengemeinschaft Einstimmigkeit erforderlich ist, aber im Streitfall meist nur gerichtlich beizubringen ist, kann diese durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung gesichert werden. Fragen bei der Einsetzung der richtigen Person als Testamentsvollstrecker und die Zuweisung des Aufgabenbereichs sind stets individuell in einem ausführlichen Gespräch mit dem Fachanwalt für Erbrecht zu klären.

Unternehmensnachfolge im Erbfall

Hierbei handelt es sich um die Übertragung des Unternehmens auf die nächste Generation. Dabei ist natürlich wichtig, dass die steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden. Sie dürfen aber nie die Motivation zum Handeln sein. Die Liquiditätssicherung ist dabei der wichtigste Aspekt, da es dabei vor allem darum geht, Miterben abzufinden, welche an der Unternehmensübertragung nicht teilhaben. In diesem Fall sollten Sie umgehend einen spezialisierten Fachanwalt für Erbrecht informieren.

Vermächtnis

Von einem Vermächtnis spricht der Gesetzgeber, wenn ein Nichterbe begünstigt wird. Der Erblasser kann zum Beispiel seine Erben per Vermächtnis dazu verpflichten, einen Teil des Nachlasses dem Städtischen Tierheim zu übergeben. Das Tierheim ist deswegen aber noch nicht Miterbe, hat also zum Beispiel einer Erbengemeinschaft gegenüber keine Pflichten. Ein Unterschied zur Einsetzung als Erbe ist beispielsweise, dass der Vermächtnisnehmer nicht für die Schulden des Verstorbenen aufkommen muss. Der Vermögensgegenstand fällt dem Vermächtnisnehmer jedoch nicht automatisch zu. Die in besonderer Weise bedachte Person muss ihren Vermächtniserfüllungsanspruch geltend machen und – notfalls gerichtlich – durchsetzen. Gegenstand eines Vermächtnisses kann jeder Vermögensvorteil sein. Unsere Anwälte für Erbrecht unserer Kanzlei in Frankfurt haben Erfahrung in der Nachlassabwicklung – von der Verhandlung von Vereinbarungen unter Erben über das Begleiten von Erbengemeinschaften (z. B durch Durchführen von Teilungsversteigerungen) bis hin zur Durchsetzung von Pflichtteilsrechten. Wir bringen realistische Kosten-Nutzen-Einschätzungen in Ihre Erbangelegenheit.

Vor- und Nacherbschaft

Wird jemand aufgrund eines Testaments zum Erben eingesetzt, kann er über sein Erbe nach seinem Willen verfügen. In manchen Fällen hat jedoch der Erblasser ein Interesse daran, dass sein Nachlass über seinen Tod hinaus als Einheit erhalten bleibt. Wird dies gewünscht, gibt es die Möglichkeit, das Vermögen an eine Person fallen zu lassen, die er in seiner letztwilligen Verfügung zum Nacherben bestimmt. Ist man als Vorerbe eingesetzt, dann darf man den Nachlass für eine bestimmte Zeit nutzen. Anschließend geht das Vermögen an den Nacherben über. Der Erblasser wird dabei also zweimal beerbt, d.h. der Nachlass wird auch mehrfach versteuert. Ein Beispiel: Der Erblasser bestimmt seine Frau zur Vorerbin. Nach ihrem Tod soll ihre einzige Tochter Nacherbe werden.

Vorweggenommene Erbfolge

Unter einer vorweggenommenen Erbfolge versteht man im Allgemeinen die Übertragung von Vermögen auf einen oder mehrere als zukünftigen Erben. Gründe sind häufig das Sparen von Erbschaftsteuer oder die Versorgung des Erben, eine Pflichtteilsminderung oder das Erhalten von Familienvermögen. Eine Schenkung unter Lebenden ist beliebt, um bereits zu Lebzeiten steuergünstig Vermögen auf die Familie zu übertragen. Bei der Frage, ob eine Zuwendung durch lebzeitige Übertragung oder durch ein Testament erfolgen soll, sind die Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen. Der Schenker sollte immer bedenken, dass die eigene Altersvorsorge durch die Schenkung nicht gefährdet ist. Denn Nachteil der lebzeitigen Übertragung ist grundsätzlich, dass dem Veräußerer der vererbte Gegenstand entzogen wird. Allerdings kann sich der Schenker vorbehalten, das übertragene Vermögen unter bestimmten Voraussetzungen zurückzufordern.

Wohnungsauflösung

Die Erben des Verstorbenen treten nach dessen Tod in juristisch an dessen Stelle und erwerben somit eine Vielzahl an Rechten und Pflichten von Todes wegen – beispielsweise geht auch das Mietverhältnis auf die Hinterbliebenen über. Die Wohnungsauflösung ist nun vorrangige Pflicht des/der Erben und der nächsten Angehörigen. Um dabei Kosten zu vermeiden, sollte man die Wohnungsauflösung möglichst schnell in Angriff nehmen. Bei dieser wird dann festgestellt, welche Vermögenswerte vorhanden sind. Gegenstände, die die Hinterbliebenen nicht behalten möchten, können verkauft werden. Ihr Erlös fließt dann in die Erbmasse, die geteilt wird. Der Hausrat steht allerdings in aller Regel dem überlebenden Ehepartner zu.

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