Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Aschaffenburg
Das Arbeitsrecht ist unter allen Rechtsgebieten jene Sparte der Gerichtsbarkeit mit den meisten Prozessen. In unserer Kanzlei stehen unseren Mandanten zwei Anwälte für Arbeitsrecht in den Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts zur Seite – stets mit dem Ziel, kostspielige Prozesse zu vermeiden und für den Mandanten eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
Angesichts der beinahe unüberschaubar gewordenen Rechtsprechung bieten unsere Rechtsanwälte ihren Mandanten einen begleitenden Service: Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer vom Auszubildenden bis zur Führungskraft und zum leitenden Angestellten in allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um Ihr Beschäftigungsverhältnis. Sie erwägen eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses? Ihr Fachanwalt aus unserer Kanzlei berät Sie gerne zu Kündigung und Aufhebungsvertrag. Sie sind unzufrieden? Nutzen Sie das Expertenwissen der Rechtsanwälte unserer Kanzlei und informieren Sie sich über Arbeitsvertrag, Abmahnung, Lohn und Gehalt bis hin zum Zeugnis. Zudem beraten unsere Anwälte Ihr Unternehmen bei allen Fragen im Arbeitsrecht von der bevorstehenden Wahl eines Betriebsrates, über bestehende Entlassungsmöglichkeiten bis hin zur Betriebsschließung.
250
Mandate pro Jahr*
170
Kündigungen pro Jahr*
*im Durchschnitt der letzten 5 Jahre
Anwalt Arbeitsrecht in Aschaffenburg
Im Arbeitsrecht mit zwar überschaubaren gesetzlichen Vorgaben, aber bald unendlicher richterlicher Rechtsfortbildung, sollte der Rechtsanwalt ihres Vertrauens über spezifische Rechtskenntnisse verfügen. Jeder Fachanwalt in unserer Kanzlei nimmt regelmäßig an Fortbildungen oder Kongressen mit Bezug zum Arbeitsrecht teil, um für Sie ständig auf dem Laufenden zu bleiben.
Als Ihre Rechtsanwälte in Aschaffenburg für Arbeitsrecht verfügen wir über eine langjährige Erfahrung, welche uns hilft, für Sie mit juristischer Kompetenz und Verhandlungsgeschick die jeweils bestmögliche Lösung für Ihr individuelles Beschäftigungsverhältnis zu finden. Mit unseren Rechtsanwälten stehen wir Ihnen in Aschaffenburg und Frankfurt zur Seite, wenn es um Ihre Vertretung und Beratung bei Fragen im Arbeitsrecht und Ihr Arbeitsverhältnis geht. Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie nicht nur an den Standorten unserer Kanzlei, sondern stehen auch bundesweit für eine Vertretung vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten bis ihn zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt zur Verfügung. Wobei unsere Vertretung im Arbeitsrecht gerade nicht auf eine Seite beschränkt ist – unsere Rechtsanwälte stehen allen Arten von Berufstätigen mit juristischem Rat bei. Unabhängig ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, beraten die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht unserer Kanzlei in Aschaffenburg Sie gerne zu allen rechtlichen Fragen (Abmahnung, Kündigung, Arbeitsvertrag uvm.).
Stellt sich heraus, dass Ihre Frage in eines der vielen weiteren Rechtsgebiete fällt, vermitteln wir Ihr Anliegen problemlos intern weiter. Unsere Kanzlei vereint Fachanwälte sowie spezialisierte Rechtsanwälte – sodass jedes der vielfältigen Rechtsgebiete umfassend durch echte Profis vertreten wird. Dadurch gewährleisten wir, Ihnen auch für verzwickte Fälle rund um Ihr Arbeitsverhältnis den richtigen Rechtsanwalt zur Seite stellen zu können.
Unsere Schwerpunkte
Ihr Experte
»Der Bau eines Eigenheims stellt in den meisten Fällen die größte Investition Ihres Lebens dar. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, die wirtschaftliche Dimension valide einzuschätzen.«
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Abfindung
Um einen Verlust des Arbeitsplatz für den jeweiligen betroffenen Arbeitnehmer auszugleichen, werden des Öfteren Abfindungen gezahlt. Diese Form der Zahlung kann gem. § 1a KSchG durch die Arbeitgeberin bereits bei der Kündigung vorgeschlagen oder danach ausgehandelt werden. Die häufig verbreitete Ansicht unter den Angestellten, das man nach Erhalt einer Kündigung automatisch einen Abfindungsanspruch hätte, ist nicht korrekt. Sollten Sie sich Gedanken über eine Abfindung machen, vertreten wir Sie als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer und versuchen alles, damit Sie eine akzeptable Lösung erhalten.
Abmahnung
Sollte ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses gegen die im Arbeitsvertrag aufgeführten Pflichten verstoßen, kann der Arbeitgeber den jeweiligen Arbeitnehmer ermahnen oder ihm gegenüber sogar eine Abmahnung aussprechen. Hier werden von der Rechtssprechung von Zeit zu Zeit immer höhere Hürden zu nehmen. Wir beraten Sie als Arbeitgeber bereits vor und auch bei der Ausführung der rechtswirksamen Abmahnungen oder auch Sie als Angestellten, der seine Abmahnung erfolgreich aus der Personalakte entfernt haben möchte.
Arbeitsvertrag
Generell können Sie Arbeitsverträge mündlich abschließen. Sie sollten jedoch empfehlenswerter Weise die bedeutenden Bedingungen in schriftlicher Form festhalten. In einem solchen Arbeitsvertrag regeln die Vertragspartner die beiderseitigen Rechte und Pflichten. Ein befristeter Arbeitsvertrag muss sogar verpflichtend schriftlich erfolgen, da sonst die Befristung nicht wirksam ist.
Wir beraten Sie als Fachanwalt und Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Aschaffenburg bei der Beendigung und auch dem Abschluss von Arbeitsverträgen. Fragen Sie uns z. B. wie wir Sie bei Aufhebungsverträgen oder der Entlassung unterstützen können.
Arbeitszeugnis
Bei einem Arbeitszeugnis ist es wichtig, dass die Art und die Dauer der in der Anstellungszeit durchgeführten Tätigkeiten des jeweiligen Angestellten nach seinem Beschäftigungsverhältnis erkannt werden kann. Ebenso soll es Infos über die Kenntnisse und Verdienste für den ausgeführten Job enthalten. Als Angestellter hat man stets ein hohes Interesse an einem stimmigen, sowie würdigend ausformulierten Arbeitszeugnis. Daher wurden über die Zeit, sogenannte Codes entwickelt, welche sich im Arbeitszeugnis wiederfinden. Diese Codes sind oft nur durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Aschaffenburg von unserer Kanzlei zu erkennen. Daher sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis stets überprüfen lassen. Wir beraten Sie als Arbeitgeber bei der Gestaltung von rechtssicheren Arbeitszeugnissen, aber auch Arbeitnehmer bei der Prüfung eben solcher und ggf. Korrekturen.
Aufhebungsvertrag
Der bekannte Aufhebungsvertrag, ist eine einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zu einer Entlassung, die stets lediglich von einer der beiden Parteien ausgesprochen wird, ist der Aufhebungsvertrag ein wesentlich sanfteres Mitteln zur Entlassung eines Angestellten.
Um einen Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu erlangen, ist es daher unabdingbar, das sich Arbeitgeber und Angestellter einig über die Inhalte werden. Als Angestellter im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist es jedoch ratsam sich vor dem Abschluss der Vereinbarung von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Beim Aufhebungsvertrag, kann es nämlich hinsichtlich des Bezuges von Arbeitslosengeld zu Komplikationen kommen.
Betriebsverfassungsrecht / Kollektives Arbeitsrecht
Im Betriebsverfassungsgesetz ist das kollektive Arbeitsrecht in den weitesten Teilen bereits geregelt und inkludiert einen Großteil von Regelungen der Betriebsparteien. Wo es sich beim individuellen Arbeitsrecht stets um den Einzelnen dreht, so ist beim kollektiven Arbeitsrecht zeitlebens das Kollektiv betroffen. Wir vertreten Sie als Unternehmen mit einem Betriebsrat, sowie Betriebsräte von der Abstimmung, bis zur alltäglichen Arbeit.
Bossing
Bossing ist eine noch wenig bekannte Form des Mobbings. Beim Bossing legt es der Vorgesetzte darauf an, den Arbeitnehmer durch verschiedene Methoden zur Eigenkündigung des Beschäftigungsverhältnisses zu treiben, anstatt ihm anständig zu kündigen. Dabei zu unterscheiden sind temporäre Unhöflichkeiten und Übergrifflichkeiten, von regelmäßigen Angriffen, die nach einer gewissen Systematik verlaufen. Nicht selten handelt es sich dabei um Anfeindungen, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr alleine in der Lage ist zu führen. Hier ist es ratsam einen unserer Anwälte für Arbeitsrecht als Ansprechpartner und Unterstützer hinzuzuziehen.
Fristlose Kündigung
Ziel der fristlosen Kündigung ist, das Anstellungsverhältnis umgehend zu beenden. Eine fristlose Kündigung, ist dann sinnvoll, wenn das bewahren der Kündigungsfrist nicht länger zumutbar ist. Ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, der eine außerordentliche oder fristlose Kündigung rechtfertigt, kann diese jedoch nicht erfolgen. Daher ist es sehr wichtig, sich bei einer außerordentlichen oder fristlosen Suspendierung von einem Rechtsanwalt aus Aschaffenburg Rat einzuholen.
Insolvenz des Arbeitgebers
Bei Insolvenz des Arbeitgebers, kann das entsprechende Verfahren von einem Gläuber oder durch den Schuldner selbst, also den Arbeitgeber, eingeleitet werden. Ein Insolvenzverfahren wird dann eröffnet, wenn ein Grund zur Insolvenz vorliegt und die Insolvenzmasse, um es durchzuführen, ausreicht. Nachdem ein Insolvenzantrag gestellt wurde, bestellt man oft einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter entscheidet gewöhnlich kurzfristig darüber, ob ein Unternehmen zunächst weiter vorgeführt werden soll oder aber in manchen Fällen, ob es mit sofortiger Wirkung geschlossen werden muss. Dabei hätte der Verwalter der Insolvenz einfachere Möglichkeiten für Entlassungen. Wenn ein Mitarbeiter Lohnforderungen, von der Zeit vor dem Insolvenzantrag stellt, so sind das für den Arbeitnehmer leider nur Insolvenzforderungen, die beim Insolvenzverwalter angemeldet werden müssen. Forderungen aus der Zeit nach der Eröffnung der Insolvenz, werden im Fachjargon Masseschulden betitelt und sind vor den allgemeinen Forderungen der Insolvenz zu bezahlen.
Kündigung
Durch eine Kündigung soll routinemäßig das Arbeitsverhältnis enden. Jedoch gibt es hier bei gewissen Grundvoraussetzungen die Anwendung des sogenannten Kündigungsschutzgesetz. Das KSchG erlegt dem Arbeitgeber bestimmte Lasten auf, die es aus dem Weg zu räumen gilt, damit eine Entlassung auch wirksam ist. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Arbeitgeber nach, aber auch vor dem Ausspruch einer Kündigung, um hohe Abfindungen zu vermeiden. Wir vertreten jedoch auch Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis, wenn sie eine Kündigung erhalten haben.
Kündigungsschutzklage
Bei einer Kündigung kann die Rechtmässigkeit der Entlassung ausschließlich durch eine sogenannte KSchG festgestellt werden. Spannend hierbei ist, zu erkennen, ob das Kündigungsschutzgesetz überhaupt auf Ihren Fall anwendbar sein kann. Das Kündigungsschutzgesetz hält eine Reihe von verschiedenen Regelungen vor, nach denen eine Entlassung zum Beispiel sozial nicht gerechtfertigt und somit sich gar als rechtsunwirksam entpuppen kann. Um die Frist zu waren, muss der Arbeitnehmer innerhalb von spätestens drei Wochen, nach dem der Zugang passiert ist, die Kündigungsschutzklage einreichen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zum Kündigungsschutzgesetz und einer Kündigungsschutzklage haben.
Lohnstreitigkeiten
Streitigkeiten um den Lohn sind für den Abhängigen sehr aufreibend, da existenzgefährdend. Lohn kann beim Arbeitgeber nur mit einem entsprechenden Titel zwangsbetrieben werden. Daher sollte man bei Lohnstreitigkeiten stets schnell handeln. Rückstände beim Lohn können unter gewissen Umständen sogar zu einem sog. Zurückbehaltungsrecht führen. In diesem Fall müsste der Arbeitnehmer nicht mehr seine dem Arbeitsverhältnis geschuldete Arbeit verrichten und würde trotz allem für die „freie“ Zeit fortgehend vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen. Eventuelle Ausschlussfristen aus dem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag sollten bei der Durchsetzung der Lohnstreitigkeiten auf jeden Fall beachtet werden. Wir raten dazu, in solchen oder ähnlichen Fällen stets sich die Beratung eines erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht einzuholen.
Mobbing
Bei dem bekannten Wort „Mobbing“ handelt es sich meist um die Umschreibung von dauerhaft miesem, sehr belastenden Klima an der Wirkungsstätte. Dabei handelt es sich nicht um eine „steife Briese“, die vorübergeht, sondern um dauerhaft negativen „Psychoterror“ mit dem übergeordneten Ziel, das Opfer aus dem Unternehmen hinauszuekeln. Dabei werden Mitarbeiter zum Beispiel regelmäßig und wiederholend schikaniert, gequält und oft auch seelisch verletzt. Handlungen, die typisch für Mobbing sind, sind zum Beispiel das Spielen von falschen Tatsachenbehauptungen, Androhung von Gewalt, soziale Isolation, permanente Kritik an der Arbeit oder die Zuweisung sinnbefreiter Arbeitsaufgaben.
Restrukturierung
Als Sanierungsmaßnahme von Unternehmen, wird sich gerne der Umstrukturierung oder der sogenannten Restrukturierung bedient. Um sich an neue Herausforderungen anzupassen oder Krisen zu meistern, werden oft die Strukturen von Unternehmen optimiert.
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