Anwalt für Vertragsrecht in Aschaffenburg
Wissen Sie eigentlich, wie viele Verträge Sie sowohl im privaten, als auch im geschäftlichen Bereich im Alltag eingehen?
Jeder Mensch schließt jeden Tag eine Vielzahl von Verträgen ab, da viele grundsätzlich keinerlei Formvorschriften, zum Beispiel der Schriftform unterliegen. In der täglichen Praxis werden Verträge oft einfach mündlich geschlossen – zum Beispiel durch die Bestellung und Übergabe der gekauften Ware und der anschließenden Bezahlung im Supermarkt.
Das Vertragsrecht beinhaltet die Behandlung von Problemen, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung eines Vertrages entstehen. Wir sind der Ansicht, dass ein gut ausgearbeiteter Vertrag viele Konflikte schon im Vorfeld vermeiden kann. Unser Ziel ist es, dass Sie bei künftigen Vertragsverhandlungen klare und unmissverständliche Regelungen in den Vertrag aufnehmen, um potenzielle Streitpunkte auszuschließen. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung sowohl von standardmäßig verwendbaren Verträgen, sogenannten allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Beispiel (AGB) als auch für den jeweiligen Einzelfall maßgeschneiderte, hochkomplexe Vertragswerke. Denn gerade bei umfangreichen Verträgen ist eine anwaltliche Beratung eine wertvolle und unerlässliche Hilfe!
Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Aschaffenburg
Gängige Vertragstypen sind Kaufverträge, Darlehnsverträge, Dienstverträge, Franchisevereinbarungen, Mietverträge und Arbeitsverträge. Das Problem: Viele Verträge lassen unterschiedliche Interpretationen über den tatsächlichen Vertragsinhalt zu. Ein häufiges Problem ist, festzustellen, mit welchem konkreten Inhalt und welcher Intention der Vertrag abgeschlossen wurde. Oft liegt der Grund darin, dass Verträge unklar, nicht umfassend oder in Teilbereichen gar nicht formuliert wurden.
Schriftliche Verträge müssen immer klar formuliert sein –Interpretationsmöglichkeiten ausgeschlossen werden! Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Verträge, die passgenau Ihren Wünschen entsprechen, aber nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Sie möchten einen Vertrag überprüfen lassen? Wenden Sie sich an unsere Rechtsanwälte für Vertragsrecht in Aschaffenburg und wir prüfen das vorliegende Vertragswerk auf mögliche Fallstricke oder Komplikationen und beraten Sie bei der Rückabwicklung bereits abgeschlossener Verträge.
Unsere Schwerpunkte
Ihre Experten
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06021 495 461 90
Sollte es bei einem Vertrag zu einem streitigen Fall kommen, so bemühen wir uns im ersten Schritt, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Darunter fällt beispielsweise die Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen oder Schadensersatzansprüche, aber auch die Abwehr von Forderungen. Wir vertreten unsere Mandanten selbstverständlich ebenfalls in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit ihren Kunden, Lieferanten und Vertriebspartnern. Dabei ist eine längerfristige Beratung ebenso möglich, wie ein kurzfristiges Einzelmandat – Die Ausarbeitung erfolgt maßgeschneidert auf die Bedürfnisse jedes Mandanten!
Beachten Sie, dass bei wirtschaftlich wichtigen Verträgen anwaltliche Hilfe bei der Gestaltung eines Vertrages vor Unterzeichnung immer ein wirtschaftlicher Faktor ist! Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsbeistandes vor dem Vertragsabschluss sind häufig deutlich geringer als ein eventuell später auftretender Rechtsstreit.
Haben Sie Fragen zu einem konkreten Vertrag? Möchten Sie einen Vertrag gestalten? Kann unserer Rechtsanwalt Sie bei der Vertragserstellung unterstützen? Rufen Sie uns jederzeit in unserer Kanzlei in Aschaffenburg an.
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Abwehr unberechtigter Forderungen
Sie haben eine, Ihrer Meinung nach, unberechtigte Forderung von einem Unternehmen erhalten? Immer häufiger werden von Inkasso-Unternehmen willkürliche Inkasso-Forderungen verschickt und übertrieben hohe Mahngebühren verlangt. Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Kontaktieren Sie unseren Fachanwalt und lassen Sie sich beraten.
Anspruch auf Kaufpreiszahlung
Sie sind Verkäufer und möchten Ihren Anspruch auf Kaufpreiszahlung geltend machen? Einer Ihrer Kunden hat die Ware bereits erhalten, stellt sich jetzt jedoch quer? Oder haben Sie als Käufer mangelhafte Ware erhalten, der Verkäufer besteht jedoch trotzdem auf die Zahlung des vollen Kaufpreises? Auf welcher Seite Sie auch stehen, unsere Kanzlei in Aschaffenburg unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.
Darlehensvertrag
Auch bei privaten Darlehen ist ein Darlehensvertrag empfehlenswert, damit für beide Seiten die Bedingungen klar geregelt sind und Missverständnisse vermieden werden können. Dabei sollte jede Partei ein Exemplar vorliegen haben. Sind Sie sich unsicher, welche Angaben im Darlehensvertrag wichtig sind, oder zweifeln Sie die Gültigkeit eines Darlehensvertrags an? Unser Anwalt für Vertragsrecht in Aschaffenburg berät Sie gerne.
Dienstleistungsvertrag
Im Dienstleistungsvertrag wird die Erbringung einer Dienstleistung zwischen zwei Parteien geregelt. Sie bieten eine Dienstleistung an und benötigen einen rechtssicheren Dienstleistungsvertrag? Oder sind Sie Empfänger einer Dienstleistung und sind mit dieser unzufrieden? In beiden Fällen sind unsere Experten für Sie da.
Ersatzlieferung
Wer ein mangelhaftes oder defektes Produkt erhalten hat, hat in der Regel Anspruch auf Ersatzlieferung. Der Verkäufer erhält eine angemessene Frist, um ein mangelfreies Produkt zu liefern oder auszubessern. Wenn Sie der Meinung sind, Anspruch auf Ersatzlieferung zu haben, dann kontaktieren Sie uns und unsere Anwälte helfen Ihnen, diesen Anspruch geltend zu machen.
Fernabsatzgeschäft
Unter Fernabsatzgeschäfte fallen Verträge, die über Telefon, Brief, Internet, E-Mail, Fax und ähnlichem geschlossen wurden. Dabei steht dem Verbraucher üblicherweise ein Widerrufsrecht zu. Da Verträge über das Internet sehr einfach geschlossen werden können, birgt dies auch gewisse Gefahren. Wenn Sie unberechtigte Rechnungen oder Mahnungen erhalten, dann kontaktieren Sie schnellstmöglich unseren Anwalt für Vertragsrecht. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Geschäftsfähigkeit
Nicht jede Person ist uneingeschränkt geschäftsfähig. Geschäftsunfähige Personen können somit in der Regel keine Verträge kündigen oder schließen. Wenn Sie die Geschäftsfähigkeit eines Vertragspartners anzweifeln, dann lassen Sie den Fall von einem unserer Fachanwälte prüfen und vergewissern Sie sich, ob der Vertrag rechtlich bindend ist.
Gewährleistung
Als Käufer hat man das Recht auf einwandfreie Ware. Wenn zum Zeitpunkt der Übergabe die Ware Mängel aufweist, kann der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Wenn Sie als Käufer mangelhafte Ware erhalten haben, sich der Verkäufer jedoch weigert, einwandfreie Ware zu liefern, dann lassen Sie sich von unserem Rechtsanwalt beraten. Wir planen mit Ihnen gemeinsam die richtige Vorgehensweise.
Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag ist sowohl für Käufer als auch Verkäufer mit diversen Pflichten verbunden. Der Verkäufer hat die Pflicht, die Sache mangelfrei zu übertragen. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufpreis zu zahlen und die Sache abzunehmen.
Ganz egal, ob Sie einen rechtssicheren Kaufvertrag aufsetzen möchten, oder Probleme mit Käufer oder Verkäufer haben – wir sind Ihr Ansprechpartner. Unsere Rechtsanwälte für Vertragsrecht in Aschaffenburg stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Kündigung
Eine Kündigung kann sowohl durch den Arbeitnehmer, als auch durch den Arbeitgeber erfolgen. Die Gegenpartei muss nicht mit der Kündigung einverstanden sein, da es sich um eine einseitige Entscheidung handelt.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und dagegen vorgehen möchten, muss zunächst die Klagefrist von 3 Wochen eingehalten werden, um eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einzureichen. Wenn diese Frist versäumt wird, gilt die Kündigung als akzeptiert und man kann in der Regel später auch nicht mehr dagegen vorgehen.
Wenn Sie eine, Ihrer Meinung nach, ungerechtfertigte Kündigung erhalten haben, dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Aschaffenburg umgehend, damit wir prüfen können, ob formelle Fehler vorliegen und ob gegen die Kündigung vorgegangen werden kann.
Nichtigkeitsgrund
Ein Vertrag kann als nichtig angesehen werden, wenn eine Willenserklärung nichtig ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn es sich um ein Scheingeschäft handelt oder der Vertrag von einer geschäftsunfähigen Person abgeschlossen wurde.
Auch bei wirksamen Willenserklärungen kann der Vertrag aus Nichtigkeitsgründen unwirksam werden, zum Beispiel bei Wucher oder durch Formmangel.
Sie vermuten, dass ein Nichtigkeitsgrund vorliegt? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie einen unserer Experten in Aschaffenburg. Wir helfen Ihnen gerne.
Reisevertrag
Ein Reisevertrag ist ein Vertrag zwischen Reiseveranstalter und Reisendem. Der Reisende hat Anspruch auf eine mängelfreie Reiseleistung. Wenn Mängel vorliegen, sind einige Schritte zu beachten. Lassen Sie sich von uns zum Thema beraten, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Minderung des Reisepreises
Wenn der lang ersehnte Traumurlaub sich als Albtraum herausstellt, dann sollten Sie sich unbedingt mit einer Reisepreisminderung auseinandersetzen. Wenn das Traumhotel aus dem Prospekt in der Realität von Ungeziefer und Schimmel befallen ist, dann sollten Sie sich dies nicht gefallen lassen.
Dokumentieren Sie in jedem Fall die vorgefundenen Zustände und kontaktieren Sie unseren Anwalt für Vertragsrecht, um Ihre Rechte geltend zu machen.
Rücktritt
Sie denken über den Rücktritt eines Vertrages nach, sind sich jedoch nicht sicher, unter welchen Umständen der Rücktritt möglich ist? Unser Rechtsanwalt für Vertragsrecht hilft Ihnen gerne.
Schadensersatz
Sie möchten Schadensersatz einfordern und sind auf der Suche nach einem starken Partner? Unsere Anwälte für Vertragsrecht stehen Ihnen zur Seite und schätzen die Chancen und die Höhe des Schadensersatzes für Sie ein.
Schuldverhältnis
Bei einem Schuldverhältnis können zwei oder mehr Personen voneinander gegenseitig eine vereinbarte Leistung voneinander fordern. Sie möchten sich diesbezüglich beraten lassen? Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Aschaffenburg.
Stellvertretung
Bei einer Stellvertretung kann eine Person für eine andere Person handeln. Es ist sowohl eine im Voraus erteilte Ermächtigung, als auch eine im nachhinein erteilte Genehmigung möglich. Sie möchten sich von einer anderen Person vertreten lassen? Unsere Fachanwälte für Vertragsrecht stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Telefondienstvertrag
Beim Abschluss eines Telefondienstvertrags steht der Anbieter in der Pflicht, dem Nutzer einen Zugang zum Telekommunikationsnetz zu ermöglichen. Wenn ein Telefonvertrag geschlossen wurde, die Leistung jedoch nicht oder nur teilweise erbracht wird, dann sollten Sie gegen den Anbieter entsprechend vorgehen. Unserer Rechtsanwälte in Aschaffenburg helfen Ihnen dabei.
Vertragsabschluss
Damit es zu einem Vertragsabschluss kommt, muss ein Angebot verbindlich angenommen worden sein. Auch beim Onlinekauf kommt ein Vertragsabschluss zustande, zum Beispiel durch das Ausfüllen des Bestellformulars und Absenden der Bestellung. Wenn es Unklarheiten darüber gibt, ob es zu einem Vertragsabschluss gekommen ist, dann lassen Sie sich von unseren Experten beraten.
Vertragsfreiheit
Unter Vertragsfreiheit versteht man das Recht eines Unternehmens, selbstständig entscheiden zu können, ob und mit wem ein Vertrag unter welchen Bedingungen abgeschlossen wird.
Vertragsverletzung
Wenn eine Partei einer oder mehreren Verpflichtungen eines Vertrages nicht nachkommt, liegt eine Vertragsverletzung vor. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Vertragsverletzung vorliegt, dann kontaktieren Sie unseren Anwalt in Aschaffenburg.
Werklohnanspruch
Sie haben einen Werkvertrag abgeschlossen und möchten den Werklohn nun in Anspruch nehmen? Wir beraten Sie gerne auch zu diesem Thema.
Werkvertrag
Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich eine Partei zur Herstellung eines Werks. Die andere Partei verpflichtet sich zur Zahlung eines Werklohns. Unter anderem kann es sich dabei um handwerkliche Tätigkeiten, Transportleistungen oder Reparaturarbeiten handeln. Sie benötigen einen rechtssicheren Werkvertrag oder haben Probleme mit der Gegenpartei? Unser Anwalt für Vertragsrecht steht Ihnen zur Verfügung.
Möchten Sie uns sprechen?
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