Anwalt für Steuerrecht in Aschaffenburg und Frankfurt

Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht

Ihre Steuererklärung enthält unrichtige oder unvollständige Angaben? Man muss kein Rechtsanwalt für Steuerrecht sein, um zu erkennen: Was auf den ersten Blick banal klingt, kann schnell eine Reihe an steuerstrafrechtlichen Ermittlungen nach sich ziehen. Wenn ein Steuerstrafverfahren erst einmal eingeleitet wurde, löst dies nicht selten Existenzängste aus – egal, ob sie als Privatperson oder Unternehmer betroffen und vielleicht sogar angeklagt werden.

Ihr Fachanwalt aus unserer Kanzlei hilft Ihnen, den Ihnen zum Vorwurf gemachten Sachverhalt einzuordnen und unterstützt Sie mit Rechtstipps zum Thema Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung beeinflusst ganz erheblich die weitere Zukunftsplanung. Um Ihnen in dieser Zeit beizustehen, ist es essentiell wichtig, unverzüglich zu agieren und einen Rechtsanwalt unserer Kanzlei zu kontaktieren!

Die Anwälte unserer Kanzleien für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Frankfurt und Aschaffenburg übernehmen sofort diskret und kompetent Ihre Beratung. Denn gerade im Steuerrecht und Steuerstrafrecht sind ein frühzeitiges Handeln, fachliche Expertise durch einen Anwalt und damit verbundene Rechtstipps sehr wichtig. Als Laie sind die komplexen Regelungen im Steuerstrafrecht nur allzu häufig unverständlich und ohne Rechtstipps vom Fachanwalt nur schwer nachzuvollziehen.

Durch Ihren Rechtsanwalt erhalten Sie eine fachlich-objektive Einschätzung Ihrer individuellen Situation, hilfreiche Rechtstipps und einen starken Partner bei der Bewältigung Ihres Problems. In unserer Kanzlei haben wir im Laufe der letzten Jahre zahlreiche Mandanten als Rechtsanwälte für Steuerrecht und Steuerstrafrecht anwaltlich vertreten.

Die Erfahrung unserer Rechtsanwälte im Umgang mit Finanzämtern, Ermittlungsbehörden und Gerichten ist eine wichtige Basis für unsere Mandanten. Unabhängig ob bereits ein Verfahren eingeleitet wurde – profitieren Sie von den Rechtstipps unserer Rechtanwälte. Ihr Fachanwalt für Steuerrecht aus unserer Kanzlei behandelt sowohl Ihr Verfahren im Steuerstrafrecht als auch die eigentliche steuerliche Abwicklung Ihres Falles.

Das ist insofern wichtig wenn man vermeiden möchte, dass man vor dem Strafgericht zwar glimpflich davon kommt, gleichzeitig aber überhöhte Steuerforderungen nicht mehr zahlen kann. Ihr Name ist in den sogenannten Panama Papers aufgetaucht oder steht auf einer jener berühmt-berüchtigten CDs? Steuerhinterziehung ist in Deutschland eine Straftat! Eine Selbstanzeige kann jedoch strafrechtliche Konsequenzen verhindern. Ihr Rechtsanwalt aus unserer Kanzlei betreut Sie nicht nur bei steuerstrafrechtlichen Hauptverhandlungen und nimmt Ihre Interessen bei Durchsuchung oder Verhaftung wahr, sondern betreut Sie schon im Vorfeld durch Rechtstipps z.B. bei Ihrer Selbstanzeige!

Unsere Schwerpunkte

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Schwerpunkte unseres Anwalts für Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Panama Papers

Als „Panama Papers“ werden die vertraulichen Unterlagen (11,5 Millionen E-Mails, Briefe, Faxnachrichten, Gründungsurkunden, Kreditverträge, Rechnungen und Bankauszüge als aus den Jahren 1977 bis 2016) des panamaischen Offshore-Dienstleisters Mossack Fonseca bezeichnet. Sie gelangten wegen eines großen Datenlecks am 3. April 2016 an die Öffentlichkeit. Mit Ihnen kann man nicht nur legale Strategien der Steuervermeidung, sondern auch Steuer- und Geldwäschedelikte, den Bruch von UN-Sanktionen sowie andere Straftaten durch Kunden des Unternehmens nachvollziehen. Mossack Fonseca ist der viertgrößte Anbieter und Verwalter von Offshore-Firmen / Briefkastenfirmen weltweit und verhalf vermutlich mehr als 14.000 Klienten bei der Gründung von 214.488 Briefkastenfirmen in 21 Steueroasen.

Geldwäsche

Unter Geldwäsche versteht man das Hineinbringen von illegal erwirtschaftetem Geld in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Geldwäsche ist strafbar, was im Strafgesetzbuch § 261 geregelt wird. Es soll verhindert werden, illegal erwirtschafteten Finanzmitteln den Anschein der Legalität zu verleihen. So bedient sich beispielsweise die Terrorismusfinanzierung dieser Art der Geldbeschaffung. Neben dem Aspekt der Strafverfolgung ist das Geldwäschegesetz aber auch präventiv. Deswegen sind Banken und Versicherungsunternehmen, Immobilienmakler, Spielbanken und Güterhändler verpflichtet, ihre Geschäftspartner zu identifizieren und verdächtige Transaktionen zu melden. Die rechtlichen Vorschriften sind auch für sogenannte Finanzagenten von Bedeutung. Dies sind Personen, die ihr Privatkonto für geldwäscherelevante Transaktionen zur Verfügung stellen und dieses Geld gegen Provision weiterleiten. Oft sind es arglose Bürger/innen, die von Geldwäschern missbraucht werden.

Steuerhinterziehung

In § 370 Abgabenordnung (AO) heißt es: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
  2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
  3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Bei einer Steuerhinterziehung hängt die Strafe zunächst davon ab, ob es sich um einen vorsätzlichen Steuerverstoß handelt, welcher mit Kriminalstrafen geahndet wird, oder ob ein fahrlässiger Verstoß vorliegt, der dann mit einer Geldbuße versehen wird.

Steuerfahndung

Die Steuerfahndung (abgekürzt: Steufa) ist ein Teil der deutschen Landesfinanzbehörden. Ihre Aufgaben besteht darin, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten aufzudecken und zu ermitteln. Die Steuerfahndung ist nur für Ermittlungen von den Bundesländern verwalteten Steuern zuständig, Ermittlungen zu Steuern, Zölle und Abgaben, die vom Bund verwalteten werden, nimmt die Zollfahndung vor.

Selbstanzeige

Ähnliches wie die Kronzeugenregelung in der Strafjustiz hat die Selbstanzeige hat zum Ziel, eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden. Jemand, der wissentlich oder unwissentlich Steuern hinterzogen hat, kann sich also beim Finanzamt selbst anzeigen. Dabei muss er den gesamten steuerlich relevanten Sachverhalt aufdecken. Im Gegenzug dafür, dass er dem Finanzamt Arbeit erspart, geht er straffrei aus. In jedem Fall sind die hinterzogenen Steuern und die Hinterziehungszinsen nachträglich zu entrichten, dafür ist man jedoch juristisch nicht vorbestraft und muss nicht ins Gefängnis.

Steuerprüfung

Zu einer Betriebsprüfung oder Steuerprüfung kann es aus unterschiedlichen Anlässen kommen. Grundsätzlich geht es dem Finanzamt darum, steuerrelevante Sachverhalte zu klären. Für eine Betriebsprüfung müssen Verdachtsmomente vorliegen, so dass eine Betriebsprüfung jederzeit jeden treffen kann. Jede Betriebsprüfung verläuft nach einem einheitlichen Muster: Anmeldung der Betriebsprüfung, die Betriebsprüfung vor Ort oder laufende Prüfung und die Schlussbesprechung nach vollzogener Betriebsprüfung.

Schwarzgeld

Der Begriff Schwarzgeld bezeichnet umgangssprachlich Einnahmen, für die die Steuerpflicht umgangen wird und die nicht dem Finanzamt gemeldet werden. Sie stammen meistens aus unternehmerischer oder freiberuflicher Arbeit oder illegalen Tätigkeiten. Das unversteuerte Barvermögen wird privat oder in Bankschließfächern aufbewahrt kann nur in bar ausgegeben werden.

Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht bezeichnet alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen. Wirtschaftsstrafverteidigung ist Strafverteidigung mit den Besonderheiten eines Wirtschaftsstrafverfahrens. Das Besondere ist dabei oft umfangreiche und komplexe Fallgestaltungen, langwierige Ermittlungen, spezialisierte Ermittlungsbehörden mit weit reichenden Eingriffsbefugnissen sowie ein sich stetig wandelndes Recht, das auf Entwicklungen der Wirtschaft reagiert.

Steuerstrafverfahren

Das Steuerstrafverfahren darf nicht mit einem Steuerverfahren verwechselt werden. Das Steuerstrafverfahren behandelt nicht die Erhebung von Steuern, sondern es geht darum, ob der Steuerpflichtige wegen einer begangenen Steuerstraftat zu bestrafen ist oder nicht. Steuerstraftaten sind beispielsweise Steuerhinterziehung, Bannbruch, gewerbsmäßiger Schmuggel oder Steuerhehlerei. Das Steuerstrafverfahren hat drei Abschnitte: Das Verfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. Daran schließt sich das Zwischenverfahren an. Abgeschlossen wird das Steuerstrafverfahren durch das gerichtliche Hauptverfahren.

Steuerverkürzung

Die leichtfertige Steuerverkürzung gem. § 378 AO stellt eine „schwächere“ Form der Steuerhinterziehung dar, die auch schwächer sanktioniert wird – nämlich als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld. Der Unterschied zur Steuerhinterziehung besteht darin, dass der Steuerpflichtige bei der leichtfertigen Steuerverkürzung leichtfertig handeln muss. Die Rechtsprechung versteht darunter, dass leichtfertig handelt, „wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Falls und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl sich ihm hätte aufdrängen müssen, dass dadurch eine Rechtsverletzung eintreten wird“.

Steuerstrafrecht

Das deutsche Steuerstrafrecht umfasst im weitesten Sinne alle Gesetze, die Sanktionen wegen Verstößen gegen deutsche Steuergesetze androhen. Abhängig von Art und Umfang des Verstoßes kann zwischen („leichteren“) Steuerordnungswidrigkeiten und („schwereren“) Steuerstraftaten unterschieden werden. Dabei gibt es abgestufte Sanktionen (Bußgelder, Geldstrafen und Freiheitsstrafen). Das Steuerstrafrecht kombiniert dabei Regelungen des Strafrechts und des Steuerrechts.

Steuerbetrug

Steuerbetrug ist ein (vorsätzlicher) Verstoß gegen die Steuergesetze. Dazu gehören Steuerhinterziehung (vorsätzlich), Steuerverkürzung (minder schwer), Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Schmuggel, Steuerhehlerei, Bannbruch, Steuerzeichenfälschung und Begünstigung einer Person, die eine dieser Taten begangen hat.

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