Rechtsanwalt Björn J. Feldmann
Fachanwalt für Erbrecht und Insolvenzrecht
Testamentsvollstrecker (AGT)
Rechtsanwalt seit 2004
Rechtsgebiete: Erbrecht, Unternehmenssanierung, Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Björn J. Feldmann hat sich bereits während des Studiums eingehend mit Erbrecht beschäftigt und sich auf diesem Gebiet spezialisiert. Sowohl die Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Erstellung der Testamente) als auch die erbrechtlichen Auseinandersetzung sind die Wirkungsfelder seiner professionellen Tätigkeit.
Rechtsanwalt Feldmann hat als Anwalt für Erbrecht und Gesellschaftsrecht gerade auch für Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen das nötige Know-how, um Gestaltungen, die oft auch steuerlich motiviert sind, anwaltlich professionell begleiten zu können. So müssen beispielsweise im Gesellschaftsvertrag die Weichen für testamentarische Regelungen gestellt werden. Zudem gilt es, das Unternehmen vor Zugewinnausgleichsansprüchen im Falle der Scheidung und Pflichtteilsansprüchen abzusichern.
Kontakt
Björn J. Feldmann
Fachanwalt für Erbrecht und Insolvenzrecht
06021 495 461 90
feldmann@adjulex.com
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»Ich betreue Erblasser und Nachlassempfänger genauso wie Mitglieder einer Erbengemeinschaft bei der Erbauseinandersetzung. Wichtig ist dabei die Kenntnis der Praxis. Sie ist notwendig bei der Umsetzung Ihrer Rechte. Ich betreue individuell die rechtlichen Aspekte als Experte für Erbrecht in Frankfurt und Aschaffenburg.«
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